Christian Bößl
Vorbeugen ist besser als ... naja, Sie wissen schon.
Nicht alle der Versicherung gemeldeten Schäden müssen -wenn überhaupt- im gemeldeten Umfang entstanden oder dem Verletzer uneingeschränkt zurechenbar sein.
Gleiches gilt für die mögliche Schadenshöhe!
Wir überprüfen die Vorgänge bis zum möglichen Schadenseintritt. Analysieren die Verantwortlichkeiten und bewerten aus sachverständiger Sicht die Höhe der möglichen Rechteverletzung.
Ein Gutachten schafft Klarheit und spart möglicherweise viel Geld!